Wir erheben zu Anfang der Behandlung regelmäßig eine umfassende Anamnese (gesundheitliche Biographie) welche kleinere und größere Unfälle, Operationen, Infektionen, Erkrankungen der verschiedenen Organ-systeme, einseitige körperliche Belastungen - aber auch psychischen / emotionalen Stress und Besonderheiten der Lebens- oder Ernährungsumstände erfasst. Alle diese Umstände können in der Folge eine Ansammlung von Kompensationsmustern hervorrufen, deren Aufrechterhaltung viel Energie kostet. Mit dem Verständnis des gesamten Bildes kann man den Ursachen besser gerecht werden und angemessenere Lösungen erarbeiten.
Die Anzahl der notwendigen Behandlungen richtet sich nach den Beschwerden, dem individuellen Befund sowie dem Heilungsverlauf. Meist sind 3-5 Behandlungen ausreichend, wobei es individuelle Abweichungen von 1 bis 8 Behandlungen geben kann. Nach langen Jahren der Erfahrung vergeben wir in der Regel am Anfang 3 Folgetermine um die Entwicklung des Gesundungsprozesses optimal beurteilen zu können.
Chronische Erkrankungen können mit mehrmonatigen Zeiträumen zwischen den Behandlungen durchgeführt werden. Die Behandlung wirkt durch den angestoßenen Umstellungs- und Entwicklungsprozess auch nach einem Termin weiter, da er mit einem Lernprozess vergleichbar ist. Wie man zwischen den Unterrichtsstunden zum Beispiel seine französisch Vokabeln erst richtig durch Anwendung in Frankreich lernt, so entfaltet der Körper unter Umständen die Wirkung einer Behandlung erst nach einer Behandlung. Der Körper integriert die Impulse der Behandlung und greift sie in seinem Alltag ständig neu auf. Die Zeitabstände zwischen zwei Behandlungen sind damit nicht unverrückbar festgelegt und sind individuell zu überprüfen.
Die Behandlungsdauer liegt bei etwa 50 Minuten. Dabei liegt der Patient meistens auf einer Behandlungsbank. Der Osteopath macht sich ein Bild vom gesamten Körper, um die erforderlichen Zusammenhänge gut beurteilen und behandeln zu können. In der Osteopathie wird manuell (mit den Händen) untersucht und behandelt.
Wir rechnen nach den gesetzlichen Vorgaben, nach Gebührenordnung ab. Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie Zusatzversicherungen erstattet. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten derzeit leider noch nicht, obwohl sich die DÄGO (Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie) um eine mindestens teilweise Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen bemüht. Sie können Ihre gesetzliche Kasse nach eventueller Kostenerstattung in Ihrem Einzelfall fragen.
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